Sommerregelung 2026
Die Stadt Salzburg setzt von 1. Juli bis 31. August 2026 eine Sommerregelung für den Verkehr im besonders belasteten Innenstadtbereich um. So werden bis zu 1.000 Fahrten pro Tag eingespart, die Erreichbarkeit sichergestellt und der Verkehr entlastet. Für weniger Stau und mehr Stadt.
Besonders in den Sommermonaten Juli und August kommt es an stark frequentierten Tagen regelmäßig zu erheblichen Verkehrsüberlastungen bis hin zum Stillstand. Betroffen sind davon nicht nur Besucher:innen und Einheimische, sondern auch der öffentliche Verkehr, Einsatzfahrzeuge sowie Wirtschaft und Hotellerie.
Welche Bereiche sind betroffen?
- Imbergstraße (ab Dr. Franz-Rehrl-Platz 4) – Giselakai – Staatsbrücke
- Schwarzstraße zwischen Josef-Friedrich-Hummel-Straße und Staatsbrücke
- Müllner Hauptstraße (ab Müllner Hauptstraße 33) – Ursulinenplatz – Franz-Josef-Kai – Griesgasse – Rudolfskai
- Siegmundstor – Herbert-von-Karajan-Platz – Münzgasse – Anton-Neumayr-Platz – Museumsplatz – Gstättengasse
Darum soll die Sommerregelung vor allem vermeidbaren Durchzugs- und Suchverkehr reduzieren und die Innenstadt um bis zu 1.000 Fahrten pro Tag entlasten. Wichtige Fahrten – etwa für Arbeit, Lieferungen, Hotelgäste oder Menschen mit Behindertenparkausweis – bleiben natürlich weiterhin möglich. Als Maßnahme der Linie „Salzburg verbinden“ ist die Sommerregelung ein wichtiger Schritt für ein Salzburg, das Bewegung besser organisiert.
- schnellere Öffis
- bessere Erreichbarkeit
- weniger Stau
- mehr Lebensqualität
Einfach, stressfrei und direkt in die Stadt
Park & Ride
Ein zentraler Bestandteil der Sommerregelung ist Park & Ride in Kombination mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Stellen Sie Ihr Auto außerhalb der Innenstadt ab und fahren Sie bequem mit dem Bus weiter. Das reduziert den Verkehr, entlastet die Parkplatzsituation und sorgt für eine entspanntere Anreise.
Sommer-Ticket
Im Juli und August gilt an den Park-&-Ride-Standorten ein einheitlicher Tagestarif: 7,50 Euro pro Pkw inklusive Öffi-Nutzung für bis zu fünf Personen. Damit soll der Umstieg auf Park & Ride einfach und attraktiv werden.
Vorgesehen sind Park-&-Ride-Angebote an folgenden Standorten:
Plan Sommerregelung P+R © TSG
Wer darf ein- und zufahren?
Personen mit Hauptwohnsitz in den Bezirken S, SL, HA, BGL, BGD, REI und LF können auch mit einem Fahrzeug mit auswärtigem Kennzeichen in die Zone einfahren. Der Hauptwohnsitz ist auf Verlangen durch einen gültigen Meldeschein nachzuweisen. Im Zweifelsfall gelten die Bestimmungen der Verordnung.